Stevia statt Zucker
EcoEden | Arche Noah 2.0 baut selbstverständlich auch Nahrungsmittel an. Diese sind sehr selektiv zu betrachten und wir beginnen mit der Selektion von Grundnahrungsmitteln, zu denen auch Süssstoffe gehören. Hierbei wollen wir aus Gründen der Zahnhygiene (Karies) und im Hinblick auf Diabetesgefahr sowie Gewichtszunahme auf Zucker verzichten (es sei denn als natürlicher Inhaltsstoff in Nahrungsmitteln) und künstliche wie Aspartam kommen absolut nicht in Frage.
Wir setzen hierbei trotz kontroverser Zulassungsdiskussionen auf Stevia, ein Erzeugnis der Pflanze Stevia rebaudiana als natürlichem Süssstoff. Stevia rebaudiana, kurz Stevia genannt, ist eine in Südamerika beheimatete Pflanze. Sie wächst als Staude im Gebiet der Amambai-Bergkette im paraguay-brasilianischen Grenzgebiet. Die stark süssende Wirkung ist den Ureinwohnern seit Jahrhunderten bekannt. Es hat die bis zu 300-fache Süßkraft von Zucker, erzeugt kein Karies und fördert keinen Kariesbefall - zudem ist es für Diabetiker geeignet.
Steviaerzeugnisse sind in der EU noch nicht als Lebensmittel oder Lebensmittelzusatzstoff zugelassen. Nach Erkenntnissen aus neuen Studien der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) vom 14. April 2010 konnte allerdings für Stevia weder eine Genotoxizität noch eine krebserregende Wirkung nachgewiesen werden. Eine baldige Zulassung in der EU ist wahrscheinlich. In diversen deutschen Reformhäusern oder Apotheken wird Stevia als Badezusatz angeboten und unterliegt demnach der Kosmetikverordnung.
Stevia wird zurzeit in vielen Teilen Süd- und Zentralamerikas, Israels, Thailands und der Volksrepublik China zur Süßstoffgewinnung angebaut und verwendet. Auch in Japan und seit Oktober 2008 in Neuseeland und Australien ist Stevia zugelassen. Von 1998 bis 2002 finanzierte die EU ein Forschungsprojekt, mit dem der Anbau von Stevia rebaudiana bertoni in Griechenland, Italien, Portugal und Spanien optimiert werden sollte. Ziel ist es, die Subventionierung für den Tabakanbau auf gesundheitlich günstigere Pflanzen umzustellen.
In einem seit 2002 laufenden Rechtsstreit zwischen der Mensch & Natur AG und dem Bundesland Bayern entschied im Jahr 2004 das Verwaltungsgericht München, dass die Firma ihr Sortiment von Kräuter-, Gewürz- und Früchteteemischungen mit der Zutat von getrockneten Blättern der Stevia rebaudiana aus ökologischem Anbau weiter vermarkten darf. Seit Beginn des Jahres 2010 sind zahlreiche Produkte in der Schweiz mit Stevia als Süßstoff erhältlich. Wie bereits am 16. Juni 2009 von der französischen Agentur für Lebensmittel- und Verbrauchersicherheit (AFSSA) angekündigt, wurde mit einem Erlass vom 26. August 2009 Rebaudiosid A mit einer Reinheit von 97% als Lebensmittelzusatzstoff in Frankreich vorerst für eine Dauer von zwei Jahren zugelassen.
Im April 2011 urteilte der Europäische Gerichtshof, dass getrocknete Stevia-Blätter in Teemischungen enthalten sein dürfen. Stevia-Produkte werden in den USA als diätetische Lebensmittelergänzungen verwendet und in Japan wird Stevia seit den 70er Jahren zum Süssen von Tee, Softdrinks, Zahnpasta, Kuchen und Bonbons genutzt.
Im Rahmen eigener Forschungsprogramme werden wir den Anbau dieser Pflanze sowie deren Verwertung optimieren.
Aktualisiert (Donnerstag, den 19. Mai 2011 um 09:56 Uhr)


